Verwaltervergütung
- Die Verwaltervergütung wird im Verwaltervertrag geregelt. Neben der gesetzlich allgemeinen Verwalterleistungen, werden auch die besonderen Verwalterleistungen festgelegt.
- Vorrausetzung für die Bewertung sind u.a. folgender Kriterien:
- Größe der Wohnanlage, Anzahl der Einheiten, Stellplätze
- Umfang und Zustand des Gemeinschaftseigentums
- Alter der Anlage
- Standort
- Wert der Anlage
- Gewünschte Leistungspalette
- Das Verwalterangebot erstellen wir gerne nach Sichtung der Objektunterlagen, Vor-Ort Termin und Besprechung mit den Ausschreibenden.